Bescheinigung nach den Artikeln 54 und 58 der Verordnung betreffend gerichtliche Entscheidungen und Prozessvergleiche
(Deutsch, alemán, allemand, tedesco, ...)
| 1 | Ursprungsmitgliedstaat | |
| 2 | Gericht oder sonst befugte Stelle, das/die die vorliegende Bescheinigung ausgestellt hat | |
| 2.1 | Name | |
| 2.2 | Anschrift | |
| 2.3 | Tel./Fax/E-mail | |
| 3 | Gericht, das die Entscheidung erlassen hat/vor dem der Prozessvergleich geschlossen wurde (*) | |
| 3.1 | Bezeichnung des Gerichts | |
| 3.2 | Gerichtsort | |
| 4 | Entscheidung/Prozessvergleich (*) | |
| 4.1 | Datum | |
| 4.2 | Aktenzeichen | |
| 4.3 | Die Parteien der Entscheidung/des Prozessvergleichs (*) | |
| 4.3.1 Name(n) des (der) Kläger(s) | ||
| 4.3.2 Name(n) des (der) Beklagten | ||
| 4.3.3 gegebenenfalls Name(n) (der) anderen(r) Partei(en) | ||
| 4.4 | Datum der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, wenn die Entscheidung in einem Verfahren erging, auf das sich der Beklagte nicht eingelassen hat | |
| 4.5 | Wortlaut des Urteilsspruchs/des Prozessvergleichs (*) in der Anlage zu dieser Bescheinigung | |
| 5 | Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde | |
Die Entscheidung/der Prozessvergleich (*) ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar (Artikel 38 und 58 der Verordnung) gegen:
Name:
Geschehen zu ……………………………… am ………………………
Unterschrift und/oder Dienstsiegel ……………………………
(*) Nichtzutreffendes streichen.
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