Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Kapitel II - Der Europäische Vollstreckungstitel (Art. 5 - 11) |
(1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird auf Antrag an das Ursprungsgericht
a) | berichtigt, wenn die Entscheidung und die Bestätigung aufgrund eines materiellen Fehlers voneinander abweichen; | |
b) | widerrufen, wenn sie hinsichtlich der in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen eindeutig zu Unrecht erteilt wurde. |
(2) Für die Berichtigung oder den Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel ist das Recht des Ursprungsmitgliedstaats maßgebend.
(3) Die Berichtigung oder der Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel können unter Verwendung des Formblatts in Anhang VI beantragt werden.
(4) Gegen die Ausstellung einer Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel ist kein Rechtsbehelf möglich.
erklärungsverfahrens Art. 6Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 7Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren Art. 8Teilbarkeit der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 9Ausstellung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 10Berichtigung oder Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 11Wirkung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
Rechtsprechung zu Art. 10 EuVTVO
8 Entscheidungen zu Art. 10 EuVTVO in unserer Datenbank:
- BGH, 30.08.2023 - VII ZB 45/21
Anerkennungshindernis schließt Vollstreckung als EU-Vollstreckungstitel aus!
- BGH, 07.07.2022 - IX ZB 38/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21
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Zum selben Verfahren:
- EuGH, 16.02.2023 - C-393/21
Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter ...
- EuGH, 16.02.2023 - C-393/21
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 71/09
Europäischer Vollstreckungstitel: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2010 - C-211/10
Povse - Eilvorlageverfahren - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Gemeinsame ...
- OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren ...
- BGH, 24.04.2014 - VII ZB 28/13
Europäischer Vollstreckungstitel: Zur Frage der ordre public-Überprüfung im ...
Querverweise
Auf Art. 10 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (EuVTVO)
- Vollstreckung
- Art. 23 (Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung)
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 30 (Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
- § 1081 (Berichtigung und Widerruf)