Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Kapitel IV - Vollstreckung (Art. 20 - 23) |
(1) Auf Antrag des Schuldners wird die Vollstreckung vom zuständigen Gericht im Vollstreckungsmitgliedstaat verweigert, wenn die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung mit einer früheren Entscheidung unvereinbar ist, die in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland ergangen ist, sofern
a) | die frühere Entscheidung zwischen denselben Parteien wegen desselben Streitgegenstands ergangen ist und | |
b) | die frühere Entscheidung im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangen ist oder die notwendigen Voraussetzungen für ihre Anerkennung im Vollstreckungsmitgliedstaat erfüllt und | |
c) | die Unvereinbarkeit im gerichtlichen Verfahren des Ursprungsmitgliedstaats nicht geltend gemacht worden ist und nicht geltend gemacht werden konnte. |
(2) Weder die Entscheidung noch ihre Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel dürfen im Vollstreckungsmitgliedstaat in der Sache selbst nachgeprüft werden.
Rechtsprechung zu Art. 21 EuVTVO
11 Entscheidungen zu Art. 21 EuVTVO in unserer Datenbank:
- BGH, 30.08.2023 - VII ZB 45/21
Anerkennungshindernis schließt Vollstreckung als EU-Vollstreckungstitel aus!
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 16.02.2023 - C-393/21
Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21
Lufthansa Technik AERO Alzey
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21
- BGH, 24.04.2014 - VII ZB 28/13
Europäischer Vollstreckungstitel: Zur Frage der ordre public-Überprüfung im ...
- OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 7 W 99/20
Prüfungskompetenz der Gerichte des Vollstreckungsstaats hinsichtlich der ...
- BGH, 07.07.2022 - IX ZB 38/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung der ...
- OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-157/12
Salzgitter Mannesmann Handel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - ...
- AG Augsburg, 27.01.2012 - 1 M 10281/12
Zwangsvollstreckung aus einem europäischen Titel: Erforderlichkeit des Nachweises ...
Querverweise
Auf Art. 21 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
- Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
- § 1084 (Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004)