Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO

   Kapitel VIII - Allgemeine und Schlussbestimmungen (Art. 29 - 33)   

Artikel 33
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 21. Januar 2005 in Kraft.

Sie gilt ab dem 21. Oktober 2005 mit Ausnahme der Artikel 30, 31 und 32, die ab dem 21. Januar 2005 gelten.

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Literatur im Internet zu Art. 33 EuVTVO

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