Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Siebenter Abschnitt - Handelssachen (§§ 125 - 158) |
Literatur im Internet zu § 138 FGG
Querverweise
Auf § 138 FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Sonstige Angelegenheiten
- § 119 (Verfahren bei Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsgeld)
Rechtsberatung
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