Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ist zum 1.9.2009 außer Kraft getreten. Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   Siebenter Abschnitt - Handelssachen (§§ 125 - 158)   
§ 140a

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 140a FGG

31 Entscheidungen zu § 140a FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 140a FGG

Querverweise

Auf § 140a FGG verweisen folgende Vorschriften:
    FGG
      Schlußbestimmungen

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