Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Siebenter Abschnitt - Handelssachen (§§ 125 - 158) |
(1) Soll nach § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs das Erlöschen einer Firma von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen werden, so hat das Registergericht den eingetragenen Inhaber der Firma oder dessen Rechtsnachfolger von der beabsichtigten Löschung zu benachrichtigen und ihm zugleich eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs zu bestimmen. Die Frist darf nicht weniger als drei Monate betragen.
(2) Sind die bezeichneten Personen oder deren Aufenthalt nicht bekannt, so erfolgt die Benachrichtigung und die Bestimmung der Frist durch Bekanntmachung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuchs.
(3) Wird Widerspruch erhoben, so entscheidet über ihn das Gericht. Gegen die den Widerspruch zurückweisende Verfügung findet die sofortige Beschwerde statt.
(4) Die Löschung darf nur erfolgen, wenn Widerspruch nicht erhoben oder wenn die den Widerspruch zurückweisende Verfügung rechtskräftig geworden ist.
Rechtsprechung zu § 141 FGG
31 Entscheidungen zu § 141 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02
Verfrühte Löschung einer GmbH als vermögenslos
- OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01
Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers
- BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66
Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG
- OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 W 82/00
Überprüfung der unzulässigen Löschung einer GmbH
- OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
Eintragung der Aufhebung der Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen im ...
- OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05
Anforderungen an Amtslöschung einer GmbH in Liquidation wegen Vermögenslosigkeit
- OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
Amtslöschung, Zur Amtslöschung im Vereinsregister
- KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken
- OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98
Voraussetzungen für die Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister
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