Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Achter Abschnitt - Vereinssachen. Partnerschaftssachen. Güterrechtsregister (§§ 159 - 162) |
(1) Auf das in maschineller Form als automatisierte Datei geführte Vereinsregister findet § 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie Abs. 5 entsprechende Anwendung. Auf die Eintragungen in das Vereinsregister finden die Vorschriften der §§ 127 bis 130, 142, 143, auf das Verfahren bei der Verhängung von Zwangsgeld gegen Mitglieder des Vorstandes oder Liquidatoren eines eingetragenen Vereins finden die Vorschriften der §§ 127, 132 bis 139 entsprechende Anwendung.
(2) Das Amtsgericht hat die Eintragung eines Vereins oder einer Satzungsänderung der zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn Anhaltspunkte bestehen, daß es sich um einen Ausländerverein oder eine organisatorische Einrichtung eines ausländischen Vereins gemäß den §§ 14 und 15 des Vereinsgesetzes handelt.
Rechtsprechung zu § 159 FGG
25 Entscheidungen zu § 159 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05
Amtslöschung nach §§ 159 , 142 Abs. 1 FGG - Teilnahmerecht eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.12.2007 - II ZR 239/05
Kolpingwerk
- BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89
- OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
Amtslöschung, Zur Amtslöschung im Vereinsregister
- OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Wx 56/08
Vereinsinterne Zuständigkeit für den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus dem ...
- BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01
Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts - ...
- OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01
Nichtigkeit des Ausschlusses aus einem Verein; Beschwerdeberechtigung
- OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 43/08
Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung; Wirksamkeit ...
- OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 513/97
Namenswahrheit und Gründungsdatum
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