Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist ausgeschlossen:
| 1. | wenn die Gerichte des anderen Staates nach deutschem Recht nicht zuständig sind; | |
| 2. | wenn einem Beteiligten, der sich zur Hauptsache nicht geäußert hat und sich hierauf beruft, das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsmäßig oder nicht so rechtzeitig mitgeteilt worden ist, daß er seine Rechte wahrnehmen konnte; | |
| 3. | wenn die Entscheidung mit einer hier erlassenen oder anzuerkennenden früheren ausländischen Entscheidung oder wenn das ihr zugrunde liegende Verfahren mit einem früher hier rechtshängig gewordenen Verfahren unvereinbar ist; | |
| 4. | wenn die Anerkennung der Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere wenn die Anerkennung mit den Grundrechten unvereinbar ist. |
Rechtsprechung zu § 16a FGG
134 Entscheidungen zu § 16a FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen
- KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
Adoptionsanerkennung: Frist zur Vorlage einer in Guatemala errichteten ...
- KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08
- KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
Anerkennung einer in Ghana ausgesprochenen Adoption
- OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11
Keine Anerkennung einer im Ausland erfogten Adoptionsentscheidung, wenn das Kind ...
- OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 6 WF 131/99
Freiwillige Gerichtsbarkeit - Anerkennung ausländischer Entscheidung - Annahme ...
- VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92
Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind
- OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93
Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen
- OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08
Anerkennung einer ausländischen Adoption
Zum selben Verfahren:
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