Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
(1) 1Die Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. 2Gegen die Auslagenentscheidung nach § 13a Abs. 2 findet jedoch die sofortige Beschwerde der Staatskasse, des Betroffenen, des Dritten oder der Körperschaft, deren Verwaltungsbehörde den Antrag auf eine Unterbringungsmaßnahme nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 gestellt hat, statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100 Euro übersteigt.
(2) Ist eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergangen, so findet gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100 Euro übersteigt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13.12.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 13.12.2001 |
Rechtsprechung zu § 20a FGG
614 Entscheidungen zu § 20a FGG in unserer Datenbank:
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Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Ausnahmsweise Zulässigkeit einer ...
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Zur Frage, ob in der Auferlegung von Kosten eines mit dem Hauptsacheverfahren nur ...
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Kostenentscheidung im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren
- OLG Celle, 11.07.2006 - 4 W 92/06
Anforderungen an die Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde
- OLG Hamm, 19.08.2019 - 12 WF 188/19
Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einem Verbundverfahren
- BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der ...
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Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der ...
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Absehen von der Kostenerhebung nach § 81 FamFG
§ 20a FGG in Nachschlagewerken
- § 20a FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gerichtskosten
Querverweise
Auf § 20a FGG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 27
- Schlußbestimmungen
- § 195