Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
Literatur im Internet zu § 23 FGG
- § 23 FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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