Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) Für die Vormundschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Mündel zu der Zeit, in der die Anordnung der Vormundschaft erforderlich wird oder in der die Vormundschaft kraft Gesetzes eintritt, seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat. Wird die Anordnung einer Vormundschaft über Geschwister erforderlich, die in den Bezirken verschiedener Vormundschaftsgerichte ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben, so ist, wenn für einen der Mündel schon eine Vormundschaft anhängig ist, das für diese zuständige Gericht, anderenfalls dasjenige Gericht, in dessen Bezirk der jüngste Mündel seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt hat, für alle Geschwister maßgebend.
(2) Ist der Mündel Deutscher und hat er im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig. Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.
(3) Ist der Mündel nicht Deutscher und ist eine Zuständigkeit nach Absatz 1 nicht begründet, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge hervortritt.
(4) Für die Vormundschaft über einen Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgefunden wurde.
Rechtsprechung zu § 36 FGG
106 Entscheidungen zu § 36 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 19.09.1991 - 4 WF 283/91
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 26.07.2000 - 5 WF 72/00
Die örtliche Zuständigkeit gemäß §§ 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, 64 Abs. ...
- BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb FamS Zust 10/06
Abgabe einer Vormundschaftssache nach § 46 Abs. 1 FGG an ein anderes ...
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb FamS Zust 10/06
- OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05
Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter ...
- BGH, 04.10.1989 - IVb ARZ 26/89
Zuständigkeit des Gerichts für die Festsetzung eines Zwangsgeldes im FGG ...
- BayObLG, 21.04.1999 - 1Z BR 124/98
Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90
Sachliche Zuständigkeit in Pflegschaftssachen - Gerichtsstandsbestimmung
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen