Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) Das Vormundschaftsgericht kann die Vormundschaft aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt; hat der Mündel bereits einen Vormund erhalten, so ist jedoch dessen Zustimmung erforderlich. Als ein wichtiger Grund ist es in der Regel anzusehen, wenn ein unter Vormundschaft stehender Minderjähriger wegen einer Straftat vor einem anderen Gericht angeklagt ist.
(2) Einigen sich die Gerichte nicht oder verweigert der Vormund oder, wenn mehrere Vormünder die Vormundschaft gemeinschaftlich führen, einer von ihnen seine Zustimmung, so entscheidet das gemeinschaftliche obere Gericht, und, falls dieses der Bundesgerichtshof ist, dasjenige Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk das Gericht gehört, an welches die Vormundschaft abgegeben werden soll. Eine Anfechtung der Entscheidung findet nicht statt.
(3) Diese Vorschriften sind auf die Pflegschaft und die im § 43 bezeichneten Angelegenheiten entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 46 FGG
135 Entscheidungen zu § 46 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BayObLG, 30.07.1999 - 1Z AR 51/99
Abgabe des Verfahrens durch das Vormundschaftsgericht an ein Familiengericht nach ...
- OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen ...
- BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb FamS Zust 10/06
Abgabe einer Vormundschaftssache nach § 46 Abs. 1 FGG an ein anderes ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 29.01.2004 - 1Z AR 6/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit im Rahmen des FGG - Anordnung ...
- OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Abgabe an ein anderes ...
- OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00
Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG
- OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen
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