Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) Das Gericht kann dem minderjährigen Kind einen Pfleger für ein seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
(2) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
| 1. | das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht, | |
| 2. | Gegenstand des Verfahrens Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls sind, mit denen die Trennung des Kindes von seiner Familie oder die Entziehung der gesamten Personensorge verbunden ist (§§ 1666, 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs), oder | |
| 3. | Gegenstand des Verfahrens die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson (§ 1632 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder von dem Ehegatten, dem Lebenspartner oder Umgangsberechtigten (§ 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist. |
Sieht das Gericht in diesen Fällen von der Bestellung eines Pflegers für das Verfahren ab, so ist dies in der Entscheidung zu begründen, die die Person des Kindes betrifft.
(3) Die Bestellung soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten angemessen vertreten werden.
(4) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird,
| 1. | mit der Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder | |
| 2. | mit dem sonstigen Abschluß des Verfahrens. |
(5) Der Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Pflegers bestimmen sich entsprechend § 67a.
Rechtsprechung zu § 50 FGG
- 13 Entscheidungen zu § 50 FGG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 50 FGG
- Homeschooling - Sorgerechtseingriff wegen Schulpflichtverletzung aus religiösen Gründen
von DiAG a.D. Dr. jur. Wolfgang Raack
Forum Familienrecht 8/2006, S. 295-300
über www.forum-familienrecht.de - Wie wird man einen Betreuer und ähnliche Interessenvertreter wieder los?
von Prof. Dr. Werner Bienwald, Dresden
Forum Familienrecht 5/2003, S. 202-206
über www.forum-familienrecht.de - Zur Praxis der Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG
von VRiOLG Dr. Harald Oelkers
Forum Familienrecht 2/2002, S. 58-61
über www.forum-familienrecht.de - Umgang - Kindeswohl gegen Elterngrundrecht
von RiOLG Fritz Finke
Die Lösungsversuche des Gesetzgebers und die Realität
Forum Familienrecht 4/2001, S. 115-118
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- FGG
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Vormundschafts- und Familiensachen
- § 56f
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Allgemeine Wertvorschriften
- § 46 (Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen)
Rechtsberatung
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