Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
In Verfahren, die die Annahme eines Minderjährigen als Kind betreffen, gelten für die Anhörung eines minderjährigen Kindes die Vorschriften des § 50b Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 55c FGG
21 Entscheidungen zu § 55c FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 19.12.1994 - 3 Wx 454/94
- OLG Karlsruhe, 23.09.1994 - 11 Wx 23/94
- BayObLG, 05.07.1993 - 1Z BR 55/93
- BayObLG, 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87
- BayObLG, 15.12.1987 - 1 Z 44/87
- BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren
- OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06
Unanfechtbare Verfügung über Nichtmitteilung des Termins zur Kindesanhörung im ...
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung über eine Adoption bei ...
- OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des ...
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