Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
(1) Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen:
| 1. | in Sachen, in denen er selbst beteiligt ist oder in denen er zu einem Beteiligten in dem Verhältnis eines Mitberechtigten oder Mitverpflichteten steht; | |
| 2. | in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; | |
| 2a. | in Sachen seines Lebenspartners, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; | |
| 3. | in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie oder im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist oder war; | |
| 4. | in Sachen, in denen er als Vertreter eines Beteiligten bestellt oder als gesetzlicher Vertreter eines solchen aufzutreten berechtigt ist. |
(2) Ein Richter kann sich der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit enthalten.
Rechtsprechung zu § 6 FGG
67 Entscheidungen zu § 6 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09
Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines ...
- OLG Brandenburg, 06.09.2001 - 8 Wx 10/01
Zur Beschwerdeberechtigung und "materieller Beteiligung" im Sinne von § 6 ...
- VerfGH Bayern, 29.04.1991 - 115-VI-89
BGB § 1671 Abs. 5 Satz 1; BV Art. 86 Abs. 1 Satz 2, Art. 118 Abs. 1; FGG § ...
- BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 12/07
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung
- BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 362/01
Richterablehnung wegen Teilnahme an Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bei ...
- BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06
Notarrecht - Rechtsbeschwerde statthaft bei Zulassung durch OLG-Notarsenat?
- OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 9 UF 80/11
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu § 6 FGG
- § 6 FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuervergütung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu