Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
Außer Kraft
Rechtsprechung zu § 69h FGG
4 Entscheidungen zu § 69h FGG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04
Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung
- BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99
Erledigung der Hauptsache durch Tod des Betreuten
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der ...
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Literatur im Internet zu § 69h FGG
- § 69h FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuungsverfahren
Einstweilige Anordnung
Einwilligungsvorbehalt - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu