Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
| IV. Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) |
(1) Durch einstweilige Anordnung kann eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden. § 69f Abs. 1 und § 70g gelten entsprechend. § 70d gilt entsprechend, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
(2) Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, so kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten verlängert werden. Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§ 70e Abs. 2) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn gemäß § 1846 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterbringungsmaßnahme getroffen werden soll.
Rechtsprechung zu § 70h FGG
147 Entscheidungen zu § 70h FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07
Betreuungsrecht: Voraussetzungen der Einweisung einer betreuten Person zur ...
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit ...
- OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht
- BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00
Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung
- OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
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Literatur im Internet zu § 70h FGG
- § 70h FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Einstweilige Anordnung
Unterbringungsverfahren - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu