Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34) |
Auf das gerichtliche Verfahren finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache, über die Sitzungspolizei und über die Beratung und Abstimmung entsprechende Anwendung, die Vorschriften über die Gerichtssprache mit den sich aus dem § 9 ergebenden Abweichungen.
Rechtsprechung zu § 8 FGG
37 Entscheidungen zu § 8 FGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07
Verfahrensrecht - Streichung von der Dolmetscherliste: Verwaltungsrechtsweg!
- KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07
Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei ...
- OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in ...
- OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07
Notarrecht - Rücknahme von Fälligkeitsmitteilung kein Ziel von Notarbeschwerde
- OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 20 W 189/07
Wohnungseigentum - Ordnungsgeldbeschluss mit Beschwerde anfechtbar (altes Recht)
- OLG Karlsruhe, 08.11.2004 - 12 W 53/04
Anhängigkeit des Spruchverfahrens; Ausschluss von Verfahrensrügen
- OLG Köln, 02.11.2010 - 2 Wx 150/10
Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren der freiwilligen ...
- OLG Düsseldorf, 02.12.2005 - 3 VA 10/05
Streichung aus der Liste der Dolmetscher und Übersetzer kein Justizverwaltungsakt
- BayObLG, 09.09.1998 - 3Z BR 233/98
Nicht in deutscher Sprache abgefasste Eingabe des Betroffenen in einer ...
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