Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt II - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51 - 62a) |
Kommt nach § 60 Abs. 3 die Beiladung von mehr als 50 Personen in Betracht, kann das Gericht durch Beschluss anordnen, dass nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer bestimmten Frist beantragen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Er ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Er muss außerdem in Tageszeitungen veröffentlicht werden, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Entscheidung voraussichtlich auswirken wird. Die Bekanntmachung kann zusätzlich in einem von dem Gericht für Bekanntmachungen bestimmten Informations- und Kommunikationssystem erfolgen. Die Frist muss mindestens drei Monate seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger betragen. In der Veröffentlichung in Tageszeitungen ist mitzuteilen, an welchem Tage die Frist abläuft. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist gilt § 56 entsprechend. Das Gericht soll Personen, die von der Entscheidung erkennbar in besonderem Maße betroffen werden, auch ohne Antrag beiladen.
Rechtsprechung zu § 60a FGO
26 Entscheidungen zu § 60a FGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 383/01
Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 23.12.2005 - VIII B 61/05
NZB: Statthaftigkeit nach Rücknahme der Klage
- BFH, 23.12.2005 - VIII B 61/05
- BFH, 05.09.2000 - I X R 33/97
a)
- FG Hamburg, 22.02.2005 - III 35/05
FGO/ZPO: Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei zwischenzeitlich ergangenem Urteil ...
- FG Düsseldorf, 12.05.2004 - 16 K 4416/01
Notwendige Beiladung; Massenverfahren; Ausschlussfrist zur Vollmachtsvorlage; ...
- BFH, 22.09.1999 - I B 66/98
Beiladung und Veröffentlichung
- BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 471/01
Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für ...
- BFH, 06.03.2008 - IV R 35/07
Entnahme in Höhe eines zusätzlich zur Haftsumme gezahlten Agios führt bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 426/03
Bedeutung eines zusätzlich zur Einlage des Kommanditisten geleisteten Aufgelds ...
- FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 426/03
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