Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Die Fristsetzung nach Satz 1 kann mit der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 Satz 2 verbunden werden.
(2) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen
| 1. | Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen, | |
| 2. | Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen oder elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist. |
(3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn
| 1. | ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und | |
| 2. | der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und | |
| 3. | der Beteiligte über die Folgen einer Fristversäumnis belehrt worden ist. |
Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.
Rechtsprechung zu § 79b FGO
705 Entscheidungen zu § 79b FGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 25.04.1995 - IX R 6/94
Wirksamkeit einer fristsetzenden Aufforderung zur Angabe von Tatsachen
- BFH, 23.04.2003 - IX R 22/00
Fristsetzung nach § 79 b Abs. 2 FGO
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 4349/98
Mindestbestandteile bei der Vereinbarung der Verpachtung eines Hofes in Gründung
- FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 4349/98
- BFH, 08.03.1995 - X B 243/94
Rechtliches Gehör
- BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
Versäumung der Präklusionsfrist
- BFH, 09.09.1998 - I R 31/98
Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen
- BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99
Fristsetzung nach § 79 b FGO
- BFH, 19.03.1998 - V R 7/97
Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren
- BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
Präklusionsfrist des § 79b Abs. 3 FGO
- BFH, 14.08.2008 - X B 212/07
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 2 FGO ...
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