Finanzgerichtsordnung

   Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134)   
   Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a)   
§ 94

Für die Niederschrift gelten die §§ 159 bis 165 der Zivilprozessordnung entsprechend.

Rechtsprechung zu § 94 FGO

Rechtsprechungsübersichten:

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