Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt IV - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95 - 114) |
(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Rechtsprechung zu § 96 FGO
4.547 Entscheidungen zu § 96 FGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom ...
- BFH, 25.07.2001 - XI B 149/99
Freie Beweiswürdigung; Urteilsinhalt
- FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 161/01
(Kassen-) Buchführung; Umsatzzuschätzung und Vorsteuerabschläge durch das ...
- BFH, 15.03.1995 - I R 14/94
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 18 AStG
- BFH, 22.12.2008 - I B 131/08
Keine Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
- BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung
- BFH, 10.03.2008 - II B 39/07
Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO oder fehlerhafte Rechtsanwendung?
- BFH, 27.04.2010 - X B 164/08
Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO
- FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07
Voraussetzung der Annahme wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 ...
- BFH, 11.12.2008 - XI B 42/08
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs bei ...
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