(1) Der Gebrauch der Bundesfernstraßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Hierbei hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt. Die Erhebung von Gebühren für den Gemeingebrauch bedarf einer besonderen gesetzlichen Regelung.
(2) Der Gemeingebrauch kann beschränkt werden, wenn dies wegen des baulichen Zustandes zur Vermeidung außerordentlicher Schäden an der Straße oder für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs notwendig ist. Die Beschränkungen sind durch Verkehrszeichen kenntlich zu machen.
(2a) Macht die dauernde Beschränkung des Gemeingebrauchs durch die Straßenbaubehörde die Herstellung von Ersatzstraßen oder -wegen notwendig, so ist der Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraße zur Erstattung der Herstellungskosten verpflichtet, es sei denn, dass er die Herstellung auf Antrag des zuständigen Trägers der Straßenbaulast selbst übernimmt.
(3) Wer eine Bundesfernstraße aus Anlass des Gemeingebrauchs über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Straßenbaubehörde die Verunreinigung auf seine Kosten beseitigen.
Rechtsprechung zu § 7 FStrG
41 Entscheidungen zu § 7 FStrG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
- BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00
Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07
Erfassung von Straßengrundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften als ...
- VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Entsorgung "wilden Mülls"
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet
- VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.0266 1
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2007/98
- VGH Baden-Württemberg, 05.09.1997 - A 16 S 2354/97
Zulassung der Berufung wegen Divergenz - Entscheidungserheblichkeit
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Querverweise
- Straßengesetz (StrG)
- Aufsicht und Zuständigkeiten
- Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen
- § 53b (Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verkehrsregeln
- § 32 (Verkehrshindernisse) (zu § 7 III)
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