Feiertagsgesetz
| Zweiter Abschnitt - Schutzbestimmungen (§§ 5 - 13) |
Literatur im Internet zu § 5 FTG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 5 FTG:
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Verf)
- Vom Menschen und seinen Ordnungen
- Mensch und Staat
- Art. 3
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Sonn- und Feiertagsruhe
- §§ 9 ff (Sonn- und Feiertagsruhe) (zu §§ 5 ff)
Rechtsberatung
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