Feiertagsgesetz
| Zweiter Abschnitt - Schutzbestimmungen (§§ 5 - 13) |
(1) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
(2) Treibjagden dürfen an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen nicht abgehalten werden.
(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht
| 1. | für den Betrieb der Post, der Eisenbahnen und sonstiger Unternehmen, die der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen, sowie der Hilfseinrichtungen des Verkehrs mit der Maßgabe, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen nur zulässig sind, soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind; | ||
| 2. | für unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind | ||
| a) | zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, | ||
| b) | zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit Milch, zur Ernte einschließlich der Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsgüter; | ||
| 3. | für leichte Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden. | ||
(4) Soweit an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen Arbeiten zulässig sind, ist hierbei auf das Wesen des Tages Rücksicht zu nehmen.
Rechtsprechung zu § 6 FTG
15 Entscheidungen zu § 6 FTG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
- OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 2 U 26/07
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten ...
- VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
Zur Untersagung des Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und ...
- OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07
Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an ...
- OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 2 U 36/07
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten ...
- VG Stuttgart, 05.11.1997 - 4 K 6436/97
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 9 S 1881/93
Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
- Ladenöffnungsgesetz (LadÖG)
- § 17 (Verhältnis zu anderen Normen)
- Landesjagdgesetz (LJagdG)
- § 42 I (zu § 6 II)