Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 111 - 120) |
(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend.
(2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über den Urkunden- und Wechselprozess und über das Mahnverfahren entsprechend.
(3) In Ehesachen und Familienstreitsachen ist § 227 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
(4) In Ehesachen sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über
| 1. | die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über Tatsachen, | |
| 2. | die Voraussetzungen einer Klageänderung, | |
| 3. | die Bestimmung der Verfahrensweise, den frühen ersten Termin, das schriftliche Vorverfahren und die Klageerwiderung, | |
| 4. | die Güteverhandlung, | |
| 5. | die Wirkung des gerichtlichen Geständnisses, | |
| 6. | das Anerkenntnis, | |
| 7. | die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über die Echtheit von Urkunden, | |
| 8. | den Verzicht auf die Beeidigung des Gegners sowie von Zeugen oder Sachverständigen |
nicht anzuwenden.
(5) Bei der Anwendung der Zivilprozessordnung tritt an die Stelle der Bezeichnung
| 1. | Prozess oder Rechtsstreit die Bezeichnung Verfahren, | |
| 2. | Klage die Bezeichnung Antrag, | |
| 3. | Kläger die Bezeichnung Antragsteller, | |
| 4. | Beklagter die Bezeichnung Antragsgegner, | |
| 5. | Partei die Bezeichnung Beteiligter. |
Rechtsprechung zu § 113 FamFG
452 Entscheidungen zu § 113 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OLG Hamm, 23.01.2013 - 3 UF 245/12
Ausbildungsvergütung vermindert Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 08.01.2013 - 3 UF 245/12
Zeitpunkt des Wegfalls oder der Reduzierung des Kindesunterhaltsanspruchs eines ...
- OLG Hamm, 08.01.2013 - 3 UF 245/12
- BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11
Familienrecht - Verkündung von Entscheidungen in Familienstreitsachen
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 UF 62/11
Veranlassung des Unterhaltsverpflichteten zur Erhebung einer Abänderungsklage ...
- OLG Stuttgart, 01.12.2010 - 17 UF 242/10
Familienstreitsache: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung
- OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
- OLG Stuttgart, 26.04.2011 - 15 UF 86/11
Familienstreitsache: Anwendbare Vorschriften für die Kostenentscheidung nach ...
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Querverweise
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Geltungsbereich)