Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 111 - 120) |
(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend.
(2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über den Urkunden- und Wechselprozess und über das Mahnverfahren entsprechend.
(3) In Ehesachen und Familienstreitsachen ist § 227 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
(4) In Ehesachen sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über
| 1. | die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über Tatsachen, | |
| 2. | die Voraussetzungen einer Klageänderung, | |
| 3. | die Bestimmung der Verfahrensweise, den frühen ersten Termin, das schriftliche Vorverfahren und die Klageerwiderung, | |
| 4. | die Güteverhandlung, | |
| 5. | die Wirkung des gerichtlichen Geständnisses, | |
| 6. | das Anerkenntnis, | |
| 7. | die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über die Echtheit von Urkunden, | |
| 8. | den Verzicht auf die Beeidigung des Gegners sowie von Zeugen oder Sachverständigen |
nicht anzuwenden.
(5) Bei der Anwendung der Zivilprozessordnung tritt an die Stelle der Bezeichnung
| 1. | Prozess oder Rechtsstreit die Bezeichnung Verfahren, | |
| 2. | Klage die Bezeichnung Antrag, | |
| 3. | Kläger die Bezeichnung Antragsteller, | |
| 4. | Beklagter die Bezeichnung Antragsgegner, | |
| 5. | Partei die Bezeichnung Beteiligter. |
Rechtsprechung zu § 113 FamFG
239 Entscheidungen zu § 113 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11
Familienrecht - Verkündung von Entscheidungen in Familienstreitsachen
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 01.06.2010 - 14 UF 45/10
Familiensache: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung
- OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 UF 62/11
Veranlassung des Unterhaltsverpflichteten zur Erhebung einer Abänderungsklage ...
- OLG Stuttgart, 01.12.2010 - 17 UF 242/10
Familienstreitsache: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung
- OLG Stuttgart, 26.08.2011 - 17 UF 167/11
Arrest wegen Unterhalt
- OLG Stuttgart, 26.04.2011 - 15 UF 86/11
Familienstreitsache: Anwendbare Vorschriften für die Kostenentscheidung nach ...
- OLG Frankfurt, 04.10.2010 - 5 WF 208/10
Keine Sonderreglung für die Anfechtung von Kostenentscheidungen mit Ausnahme der ...
- OLG Oldenburg, 08.10.2010 - 4 WF 226/10
Verfahrenskosten: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung in ...
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10
Mutwilligkeit der späteren Rechtsverteidigung bei Unterlassen einer ...
- OLG Saarbrücken, 11.10.2010 - 6 UF 72/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach ...
- OLG Hamm, 10.08.2011 - 8 WF 162/11
Scheidungsverfahren; Erledigung der Hauptsache durch Tod eines Ehegatten; ...
- KG, 29.06.2010 - 19 UF 28/10
Auferlegung der Kosten einer unzulässigen Beschwerde
- OLG Saarbrücken, 24.09.2010 - 6 UF 70/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach ...
- OLG Bremen, 18.04.2011 - 4 WF 23/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einer Unterhaltssache
- OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der ...
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Familienrecht - Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 209/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im ...
- OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 209/10
- OLG Bamberg, 10.01.2011 - 2 WF 320/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in ...
- OLG Celle, 11.08.2011 - 10 WF 231/11
Urteilsberichtigung. Rubrumsfehler. Schreibweise ausländischer Eigennamen. ...
Literatur im Internet zu § 113 FamFG
Querverweise
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Geltungsbereich)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen