Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 121 - 150) |
Unterabschnitt 1 - Verfahren in Ehesachen (§§ 121 - 132) |
(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig.
(2) 1Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. 2Der gesetzliche Vertreter bedarf für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe der Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 125 FamFG
7 Entscheidungen zu § 125 FamFG in unserer Datenbank:
- KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den ...
- OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
Scheidung nach Alzheimererkrankung
- OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit ...
- OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins ...
- OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10
Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren ...
- OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10
- OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Berechtigung des Betreuers zur Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren ...
§ 125 FamFG in Nachschlagewerken
- § 125 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Betreuungsverfahren
- Ehefähigkeit
- Eherecht und Betreuung
- Ehescheidung
- FamFG
- Familienverfahrensgesetz
- Genehmigungen von a bis z
- Genehmigungspflichten
- Geschftsfhigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- Gesetzliche Vertretung
- Gesetzlicher Vertreter