Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168a) |
(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
(2) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Kann in Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, eine einvernehmliche Regelung im Termin nach § 155 Abs. 2 nicht erreicht werden, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Wird die Teilnahme an einer Beratung oder eine schriftliche Begutachtung angeordnet, soll das Gericht in Kindschaftssachen, die das Umgangsrecht betreffen, den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen. Das Gericht soll das Kind vor dem Erlass einer einstweiligen Anordnung persönlich anhören.
Rechtsprechung zu § 156 FamFG
28 Entscheidungen zu § 156 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- AG Ludwigslust, 19.11.2009 - 5 F 283/09
1. Bei der einvernehmlichen Regelung des Umgangsrechtes der Eltern mit einem ...
- KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
Auslegung und Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Einigung der ...
- OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 5 UF 50/10
- OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 6 UF 140/11
- OLG Nürnberg, 28.04.2011 - 7 UF 487/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Billigung einer Umgangsvereinbarung
- OLG Brandenburg, 26.08.2011 - 13 UF 144/11
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Regelung hinsichtlich des Aufenthalts eines ...
- OLG Schleswig, 09.06.2011 - 10 WF 86/11
Kinderausweis - Streit vor Gericht zwischen den Eltern
- OLG Rostock, 08.03.2011 - 10 WF 23/11
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren; Mutwilligkeit der ...
- KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10
- OLG Stuttgart, 23.03.2011 - 8 WF 27/11
Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung einer Einigungsgebühr im ...
- OLG Brandenburg, 20.07.2010 - 10 UF 25/10
Berücksichtigung entgegenstehenden Kindeswillens bei einer Umgangsregelung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 19 E 307/10
Verpflichtung einer Schule zur Herausgabe eines Kindes an den Sorgeberechtigten ...
- OLG Brandenburg, 10.03.2010 - 3 UF 72/09
Zulässigkeit der Einschränkung des Umgangsrechts
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 10.03.2010 - 13 UF 72/09
Zulässigkeit der Aussetzung des Umgangsrechts bis zum Abschluss einer Mediation
- OLG Brandenburg, 10.03.2010 - 13 UF 72/09
- OLG Brandenburg, 29.12.2009 - 10 UF 150/09
Ausgestaltung des Umgangs zwischen dem Vater und einem nicht ganz zwei Jahre ...
- OLG Celle, 13.09.2011 - 10 WF 227/11
Rechtsanwälte - Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
- KG, 01.04.2011 - 9 W 198/10
Maßgebliches Recht für Notarkosten in Übergangsfällen
- OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 8 UF 189/10
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen fehlenden ...
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Familienrecht - Auswanderung eines Elternteils
Literatur im Internet zu § 156 FamFG
Querverweise
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