Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168g) |
(1) 1Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. 2Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen.
(2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt:
1. | die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, | |
2. | der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder | |
3. | eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. |
(3) 1Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn
2Sieht das Gericht in den genannten Fällen von der Bestellung eines Verfahrensbeistands ab, ist dies in der Endentscheidung zu begründen.
(4) 1Die Bestellung endet mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens. 2Das Gericht hebt die Bestellung auf, wenn
1. | der Verfahrensbeistand dies beantragt und einer Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen oder | |
2. | die Fortführung des Amtes die Interessen des Kindes gefährden würde. |
(5) Die Bestellung eines Verfahrensbeistands oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
beschwerde § 156Hinwirken auf Einvernehmen § 157Erörterung der Kindeswohl-
gefährdung; einstweilige Anordnung § 158Bestellung des Verfahrensbeistands § 158aEignung des Verfahrensbeistands § 158bAufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands § 158cVergütung; Kosten § 159Persönliche Anhörung des Kindes § 160Anhörung der Eltern § 161Mitwirkung der Pflegeperson § 162Mitwirkung des Jugendamts § 163Sachverständigen-
gutachten § 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes § 164Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165Vermittlungsverfahren § 166Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167aBesondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 167bGenehmigungs-
verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verordnungs-
ermächtigung § 168Auswahl des Vormunds § 168aInhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse § 168bBestellungsurkunde § 168cAnhörung in wichtigen Angelegenheiten § 168dVerfahren zur Festsetzung von Zahlungen § 168eBeendigung der Vormundschaft § 168fPflegschaft für Minderjährige § 168gMitteilungspflichten des Standesamts
Rechtsprechung zu § 158 FamFG
430 Entscheidungen zu § 158 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23
Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln
- KG, 20.08.2021 - 16 UF 2/21
Sorgerechtsregelungsverfahren: Prüfungsmaßstab für die Aufhebung der Bestellung ...
- BFH, 25.11.2021 - V R 34/19
Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 04.04.2019 - 4 K 1673/15
Steuerfreiheit für erzielte Umsätze als Verfahrensbeistand, als ...
- FG Sachsen, 04.04.2019 - 4 K 1673/15
- FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14
Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung
Zum selben Verfahren:
- BFH, 17.07.2019 - V R 27/17
Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands
- BFH, 17.07.2019 - V R 27/17
- BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15
Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes
- OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15
- BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen ...
- OLG Brandenburg, 07.11.2023 - 13 UF 127/23
§ 158 FamFG in Nachschlagewerken
- § 158 FamFG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Verfahrensbeistand
- § 158 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Kindschaftsrecht
- Sorgerecht
- Verfahrenspfleger
- Verfahrenspflegschaft
Querverweise
Auf § 158 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)