Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168g) |
(1) 1Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, die Pflegeperson im Interesse des Kindes als Beteiligte hinzuziehen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind auf Grund einer Entscheidung nach § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei dem dort genannten Ehegatten, Lebenspartner oder Umgangsberechtigten lebt.
(2) Die in Absatz 1 genannten Personen sind anzuhören, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt.
beschwerde § 156Hinwirken auf Einvernehmen § 157Erörterung der Kindeswohl-
gefährdung; einstweilige Anordnung § 158Bestellung des Verfahrensbeistands § 158aEignung des Verfahrensbeistands § 158bAufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands § 158cVergütung; Kosten § 159Persönliche Anhörung des Kindes § 160Anhörung der Eltern § 161Mitwirkung der Pflegeperson § 162Mitwirkung des Jugendamts § 163Sachverständigen-
gutachten § 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes § 164Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165Vermittlungsverfahren § 166Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167aBesondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 167bGenehmigungs-
verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verordnungs-
ermächtigung § 168Auswahl des Vormunds § 168aInhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse § 168bBestellungsurkunde § 168cAnhörung in wichtigen Angelegenheiten § 168dVerfahren zur Festsetzung von Zahlungen § 168eBeendigung der Vormundschaft § 168fPflegschaft für Minderjährige § 168gMitteilungspflichten des Standesamts
Rechtsprechung zu § 161 FamFG
31 Entscheidungen zu § 161 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 29.09.2021 - 1 WF 111/21
Frühere Pflegepersonen als Beteiligte nach §161 FamFG
- OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21
Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt ...
- OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
Umgangsrechtsverfahren: Mitwirkung der Pflegepersonen
- OLG Schleswig, 23.02.2021 - 2 W 1/21
Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts: Elternbegriff im Sinne einer ...
- AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 17.10.2019 - 11 WF 155/19
Beschwerde von Pflegeeltern gegen die Ablehnung ihrer Hinzuziehung als Beteiligte ...
- OLG Hamm, 26.03.2020 - 11 WF 36/20
Befangenheit eines Familienrichters; gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern
- OLG Hamm, 17.10.2019 - 11 WF 155/19
- OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 5 WF 107/20 Corona
Kein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt bei Aussetzung der Umgangsbegleitung
- OLG Bremen, 27.01.2016 - 4 WF 162/15
Zulässigkeit der Beschwerde der als Vormund in Betracht kommenden Großmutter im ...
- OLG Bremen, 23.07.2013 - 4 WF 98/13
Familienrecht; Pflegekind; Kindeswohl; Beteiligung der Pflegeeltern im ...