Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
(1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,
| 1. | ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Unterhalt festgesetzt werden kann; hierbei sind zu bezeichnen: | ||
| a) | die Zeiträume nach dem Alter des Kindes, für das die Festsetzung des Unterhalts nach dem Mindestunterhalt der ersten, zweiten und dritten Altersstufe in Betracht kommt; | ||
| b) | im Fall des § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch der Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts; | ||
| c) | die nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berücksichtigenden Leistungen; | ||
| 2. | dass das Gericht nicht geprüft hat, ob der verlangte Unterhalt das im Antrag angegebene Kindeseinkommen berücksichtigt; | ||
| 3. | dass über den Unterhalt ein Festsetzungsbeschluss ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, wenn er nicht innerhalb eines Monats Einwendungen in der vorgeschriebenen Form erhebt; | ||
| 4. | welche Einwendungen nach § 252 Abs. 1 und 2 erhoben werden können, insbesondere, dass der Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit nur erhoben werden kann, wenn die Auskunft nach § 252 Abs. 2 Satz 3 in Form eines vollständig ausgefüllten Formulars erteilt wird und Belege über die Einkünfte beigefügt werden; | ||
| 5. | dass die Einwendungen, wenn Formulare eingeführt sind, mit einem Formular der beigefügten Art erhoben werden müssen, das auch bei jedem Amtsgericht erhältlich ist. | ||
Ist der Antrag im Ausland zuzustellen, bestimmt das Gericht die Frist nach Satz 2 Nr. 3.
(2) § 167 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 251 FamFG
5 Entscheidungen zu § 251 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Bremen, 29.06.2012 - 4 UF 62/12
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung im vereinfachten Festsetzungsverfahren bei ...
- OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren
- OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Kindschaftsrecht; Unterhalt
- OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10
Verfahrenskostenhilfe im vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: ...
- OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 9 UF 45/10
Berücksichtigung von Einwendungen gegen die Festsetzung des Unterhalts im ...
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