Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
| Unterabschnitt 3 - Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 - 260) |
(1) Werden keine oder lediglich nach § 252 Abs. 1 Satz 3 zurückzuweisende oder nach § 252 Abs. 2 unzulässige Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. In dem Beschluss ist auszusprechen, dass der Antragsgegner den festgesetzten Unterhalt an den Unterhaltsberechtigten zu zahlen hat. In dem Beschluss sind auch die bis dahin entstandenen erstattungsfähigen Kosten des Verfahrens festzusetzen, soweit sie ohne weiteres ermittelt werden können; es genügt, wenn der Antragsteller die zu ihrer Berechnung notwendigen Angaben dem Gericht mitteilt.
(2) In dem Beschluss ist darauf hinzuweisen, welche Einwendungen mit der Beschwerde geltend gemacht werden können und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung verlangt werden kann.
Rechtsprechung zu § 253 FamFG
8 Entscheidungen zu § 253 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 20.03.2013 - 10 WF 90/13
Abänderung eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses
- OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 5 UF 396/11
Umfang des Beschwerderechts im vereinfachten Unterhaltsverfahren
- OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei zulässigen Einwendungen im ...
- OLG Bremen, 29.06.2012 - 4 UF 62/12
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung im vereinfachten Festsetzungsverfahren bei ...
- OLG Celle, 20.04.2012 - 10 WF 129/12
Beiordnung eines bezirksfremden Prozeß-/Verfahrensbevollmächtigten
- KG, 11.10.2010 - 19 UF 70/10
Entscheidung des Gerichts bei Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig ...
- OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 UF 124/10
Berücksichtigung der Leistungsunfähigkeit im vereinfachten ...
- OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10
Verfahrenskostenhilfe im vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: ...
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