Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
| Abschnitt 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 23 - 37) |
Rechtsprechung zu § 26 FamFG
Rechtsprechungsübersichten:
- 45 Entscheidungen zu § 26 FamFG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 26 FamFG
- § 26 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufhebung der Betreuung
Betreuerbestellung
Betreuerwechsel
Betreuungsgerichtshilfe
Betreuungsverfahren
Eherecht und Betreuung
Einwilligungsvorbehalt
Genehmigung der Heilbehandlung
Genehmigungspflichten
Gerichtsbeschluss
Geschäftsfähigkeit
Sachverständigengutachten
Vormundschaftsgerichtshilfe
Vorsorgevollmacht
Wohnungsangelegenheiten
Zuführung zur Unterbringung - § 26 FamFG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Von Amts wegen
Offizialmaxime - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 26 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- FamFG
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150
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