Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 11 - Verfahren in sonstigen Familiensachen (§§ 266 - 268) |
(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die
| 1. | Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen einer solchen und einer dritten Person, | |
| 2. | aus der Ehe herrührende Ansprüche, | |
| 3. | Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe, | |
| 4. | aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche oder | |
| 5. | aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche betreffen, |
sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a bis k der Zivilprozessordnung genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt.
(2) Sonstige Familiensachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Rechtsprechung zu § 266 FamFG
39 Entscheidungen zu § 266 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 10 W 149/11
Verfahrensrecht - Mietzinsforderungen zwischen Ehegatten: Keine Familiensache!
- OLG Frankfurt, 03.05.2010 - 4 W 6/10
Fortbestehen der Zuständigkeit des Landgerichts für Streitgegenstand nach § 266 I ...
- OLG Hamm, 15.10.2010 - 4 WF 123/10
Begriff der sonstigen Familiensache i.S. von § 266 Abs. 1 Nr. 3
- OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10
Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche wegen der Auflösung einer BGB ...
- OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
- OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 19 W 67/10
Sachliche Zuständigkeit: Sonstige Familiensache bei einer Klage auf Rückzahlung ...
- OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 19 W 74/09
Zuständigkeit des Familiengerichts bei Klageerweiterung
- OLG Düsseldorf, 21.09.2009 - 11 W 55/09
Zurückverweisung eines beim Landgericht angestrengten ...
- OLG Frankfurt, 05.01.2010 - 6 UFH 4/09
Schadensersatzklagen des Betreuten gegen Betreuer keine Familiensachen
- OLG Zweibrücken, 19.01.2011 - 7 W 64/10
Zuständigkeit des Familiengerichts für erbrechtliche Ansprüche zwischen Eltern ...
- OLG Frankfurt, 21.03.2011 - 14 UH 9/11
Zur Abgrenzung der Verfahren nach § 36 ZPO und §§ 17 a ff. GVG
- OLG Hamm, 08.02.2011 - 2 WF 208/10
Zuständigkeit des Familiengerichts für nachehelichen Gesamtschuldausgleich
- KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11
Zulässigkeit einer Klage des Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen ...
- OLG Stuttgart, 26.04.2011 - 15 UF 86/11
Familienstreitsache: Anwendbare Vorschriften für die Kostenentscheidung nach ...
- OLG Karlsruhe, 11.02.2011 - 9 AR 3/11
Anwendbarkeit des FamFG nach Wiederanruf eines ruhenden Verfahrens und ...
- OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 15 WF 2/11
Selbständige Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung
- LG Stuttgart, 21.11.2011 - 18 O 395/11
Familiensachen verweist das Landgericht nach § 281 ZPO an das Amtsgericht. § 17a ...
- OLG Bamberg, 10.01.2011 - 2 WF 320/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in ...
- LG Stralsund, 21.12.2010 - 6 O 369/10
- OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10
Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters
Literatur im Internet zu § 266 FamFG
Querverweise
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