Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
Betreuungssachen sind
| 1. | Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung, | |
| 2. | Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie | |
| 3. | sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt. |
Rechtsprechung zu § 271 FamFG
Rechtsprechungsübersichten:
- 8 Entscheidungen zu § 271 FamFG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 271 FamFG
- § 271 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerwechsel
Betreuungsgericht
Betreuungsgerichtshilfe
Betreuungsverfahren
Betreuungsvoraussetzung
FamFG
Familienverfahrensgesetz
Grundrechte
Vormundschaftsgerichtshilfe - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 271 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)
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