Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)   
   Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311)   
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Textdarstellung

  

§ 301
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

(1) 1Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 300 bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Bestellung des Verfahrenspflegers erlassen. 2Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.

(2) Das Gericht ist bei Gefahr im Verzug bei der Auswahl des Betreuers nicht an § 1816 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts04.05.2021BGBl. I S. 882
§ 271Betreuungssachen § 272Örtliche Zuständigkeit § 273Abgabe bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts § 274Beteiligte § 275Stellung des Betroffenen im Verfahren § 276Verfahrenspfleger § 277Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers § 278Persönliche Anhörung des Betroffenen § 279Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters § 280Einholung eines Gutachtens § 281Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens § 282Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit § 283Vorführung zur Untersuchung § 284Unterbringung zur Begutachtung § 285Ermittlung und Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht § 286Inhalt der Beschlussformel § 287Wirksamwerden von Beschlüssen § 288Bekanntgabe § 289(weggefallen) § 290Bestellungsurkunde § 291Überprüfung der Betreuerauswahl § 292Zahlungen an den Betreuer; Verordnungs-
ermächtigung
§ 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts
§ 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts
§ 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts
§ 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren
§ 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts
§ 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung

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