Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)   
   Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339)   
§ 312
Unterbringungssachen

Unterbringungssachen sind Verfahren, die

1. die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (§ 1906 Abs. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder einer Person, die einen Dritten zu ihrer freiheitsentziehenden Unterbringung bevollmächtigt hat (§ 1906 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
2. die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
3. eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker

betreffen.

Rechtsprechung zu § 312 FamFG

Rechtsprechungsübersichten:

Querverweise

Auf § 312 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
    FamFG
      Allgemeiner Teil
        Verfahren mit Auslandsbezug
          Internationale Zuständigkeit
            § 104 (Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene)
     
      Verfahren in Familiensachen
        Verfahren in Kindschaftssachen
          § 167 (Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger)
     
      Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
        Verfahren in Unterbringungssachen
          § 313 (Örtliche Zuständigkeit)
          § 321 (Einholung eines Gutachtens)
          § 326 (Zuführung zur Unterbringung)
          § 327 (Vollzugsangelegenheiten)
          § 328 (Aussetzung des Vollzugs)
          § 330 (Aufhebung der Unterbringung)
          § 337 (Kosten in Unterbringungssachen)
    Kostenordnung (KostO)
      Gerichtskosten
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          Sonstige Angelegenheiten
            § 128b (Unterbringungssachen)

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