Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
Unterbringungssachen sind Verfahren, die
| 1. | die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (§ 1906 Abs. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder einer Person, die einen Dritten zu ihrer freiheitsentziehenden Unterbringung bevollmächtigt hat (§ 1906 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), | |
| 2. | die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder | |
| 3. | eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker |
betreffen.
Rechtsprechung zu § 312 FamFG
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 312 FamFG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 312 FamFG
- § 312 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Familienverfahrensgesetz
Genehmigungen von a bis z
Genehmigungspflichten
Kindschaftsrecht
Unterbringungsverfahren
Unterbringungsähnliche Maßnahme
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Querverweise
Auf § 312 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- FamFG
- Allgemeiner Teil
- Verfahren mit Auslandsbezug
- Internationale Zuständigkeit
- § 104 (Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 167 (Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger)
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Sonstige Angelegenheiten
- § 128b (Unterbringungssachen)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Unterbringungsverfahren
- § 3 (Unterbringungsantrag)
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