Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll.
(2) Bestellt das Gericht dem Betroffenen keinen Verfahrenspfleger, ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme genehmigt oder angeordnet wird, zu begründen.
(3) Wer Verfahrenspflegschaften im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Verfahrenspflegschaft bereit ist.
(4) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.
(5) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.
(6) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
(7) Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen.
Rechtsprechung zu § 317 FamFG
19 Entscheidungen zu § 317 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Familienrecht - Anhörung des Betroffenen in Unterbringungsverfahren
- BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11
Familienrecht - Verfahren bei Unterbringung
- LG Kleve, 23.08.2012 - 4 T 201/12
Verfahrenspflegerbestellung; Unterbringungsverfahren
- OLG Oldenburg, 26.09.2011 - 14 UF 66/11
Unterbringung, Maßnahmen, unterbringungsähnlich, Genehmigung, familiengerichtlich
- OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11
Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung ...
- AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
- AG Frankfurt KEIN, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
- LG Siegen, 20.05.2010 - 4 T 102/10
- LG Kiel, 02.07.2012 - 3 T 188/12
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Literatur im Internet zu § 317 FamFG
- § 317 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Beschwerde
Familienverfahrensgesetz
Genehmigung der Unterbringung
Kindschaftsrecht
Rechtsmittel
Rechtspfleger
Unterbringungsverfahren
Verfahrenspfleger
Verfahrenspflegschaft - § 317 FamFG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringungsverfahren
Pflegschaft
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