Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
| Abschnitt 2 - Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339) |
Rechtsprechung zu § 322 FamFG
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 322 FamFG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 322 FamFG
- § 322 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Familienverfahrensgesetz
Unterbringungsverfahren
Vorführung - § 322 FamFG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringungsverfahren
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Querverweise
Auf § 322 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- FamFG
- Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren in Unterbringungssachen
- § 333 (Dauer der einstweiligen Anordnung)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Unterbringungsverfahren
- § 3 (Unterbringungsantrag)
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