Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 4 - Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen (§§ 342 - 373) |
Abschnitt 2 - Verfahren in Nachlasssachen (§§ 345 - 362) |
Unterabschnitt 4 - Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung (§§ 352 - 355) |
(1) 1Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. 2Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.
(2) 1In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. 2Die Angabe der Erbteile ist nicht erforderlich, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten.
(3) 1Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so hat er die Angabe zu enthalten, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben. 2§ 352 Absatz 3 gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers.
(4) Die Versicherung an Eides statt gemäß § 352 Absatz 3 Satz 3 ist von allen Erben abzugeben, sofern nicht das Nachlassgericht die Versicherung eines oder mehrerer Erben für ausreichend hält.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.08.2015 | Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 29.06.2015 |
vollstreckers § 352cGegenständlich beschränkter Erbschein § 352dÖffentliche Aufforderung § 352eEntscheidung über Erbscheinsanträge § 353Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen § 354Sonstige Zeugnisse § 355Testaments-
vollstreckung
Rechtsprechung zu § 352a FamFG
19 Entscheidungen zu § 352a FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21
Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen
- OLG Celle, 23.10.2023 - 6 W 116/23
Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen und zweifelsfreien Bestimmungen des ...
- OLG Bremen, 28.10.2020 - 5 W 15/20
Anforderungen an einen quotenlosen Erbschein
- OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 25 Wx 55/19
Auslegung eines Testaments
- OLG Hamm, 27.07.2022 - 10 W 12/22
Voraussetzungen der Erteilung eines quotenlosen Erbscheins
- OLG Hamburg, 18.09.2020 - 2 W 46/20
Erbscheinsantragsverfahren: Echtheit einer letztwilligen Verfügung
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 27.08.2020 - 2 W 46/20
Klärung der Echtheit eines Testaments
- OLG Hamburg, 27.08.2020 - 2 W 46/20
- OLG München, 10.07.2019 - 31 Wx 242/19
Bindung des Nachlassgerichts an den gestellten quotenlosen Erbscheinsantrag
- OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17
Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein
- OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23