Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 5 - Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren (§§ 374 - 409)   
   Abschnitt 1 - Begriffsbestimmung (§§ 374 - 375)   

§ 374
Registersachen

Registersachen sind

1. Handelsregistersachen,
2. Genossenschaftsregistersachen,
3. Partnerschaftsregistersachen,
4. Vereinsregistersachen,
5. Güterrechtsregistersachen.

Rechtsprechung zu § 374 FamFG

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Literatur im Internet zu § 374 FamFG

Querverweise

Auf § 374 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
    FamFG
      Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
        Zuständigkeit
          § 376 (Besondere Zuständigkeitsregelungen)
        Registersachen
          Verfahren
            § 382 (Entscheidung über Eintragungsanträge)
            § 385 (Einsicht in die Register)
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