Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
Abschnitt 3 - Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte (§§ 447 - 453) |
(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldgläubigers auf Grund der §§ 1170 und 1171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück belegen ist.
gläubigers; örtliche Zuständigkeit § 448Antragsberechtigter § 449Glaubhaftmachung § 450Besondere Glaubhaftmachung § 451Verfahren bei Ausschluss mittels Hinterlegung § 452Aufgebot des Schiffshypotheken-
gläubigers; örtliche Zuständigkeit § 453Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast
Rechtsprechung zu § 447 FamFG
18 Entscheidungen zu § 447 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 204/18
Notwendige Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren zum ...
- OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte ...
- OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16
Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der ...
- OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19
Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief
- OLG Naumburg, 11.10.2012 - 2 Wx 21/11
Aufgebotsverfahren: Rechtsschutzinteresse für ein Verfahren zum Ausschluss ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten ...
- OLG Naumburg, 15.10.2012 - 2 Wx 21/11
Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten ...
- BGH, 14.11.2013 - V ZB 204/12
- OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 109/18
Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Vormerkungsgläubigers
- AG Euskirchen, 03.02.2022 - 26 II 21/17
- OLG Schleswig, 01.09.2010 - 2 W 80/10
Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens eines Grundpfandgläubigers bei ...
Querverweise
Auf § 447 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Aufgebotssachen
- Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte
- § 453 (Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast)