Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 9 - Schlussvorschriften (§§ 485 - 493) |
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__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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§ 485Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 486Landesrechtliche Vorbehalte; Ergänzungs-
und Ausführungs-
bestimmungen § 487Nachlass-
auseinandersetzung; Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft § 488Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden § 489Rechtsmittel § 490Landesrechtliche Aufgebotsverfahren § 491Landesrechtliche Vorbehalte bei Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden § 492Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren § 493Übergangs-
vorschriften
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bestimmungen § 487Nachlass-
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