Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
| Abschnitt 4 - Einstweilige Anordnung (§§ 49 - 57) |
Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterung
| 1. | über die elterliche Sorge für ein Kind, | |
| 2. | über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil, | |
| 3. | über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson, | |
| 4. | über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder | |
| 5. | in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung |
entschieden hat.
Rechtsprechung zu § 57 FamFG
147 Entscheidungen zu § 57 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 02.11.2012 - 10 UF 269/12
Mündliche Erörterung im Sinne von § 57 Satz 2 FamFG nur bei wirksamer ...
- OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
Beschwerde, VKH-Beschluss, einstweilige Anordnung
- OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 3 WF 119/12
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 57 FamFG
- OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09
Familiensache: Beschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren der ...
- OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 16 WF 95/10
Kostenentscheidung: Zulässigkeit der isolierten Beschwerde in einem ...
- OLG Celle, 16.12.2010 - 10 UF 253/10
Kindschaftssache: Anfechtbarkeit einer im Wege der einstweiligen Anordnung ...
- OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12
- OLG Hamburg, 26.11.2010 - 7 UF 154/10
Einstweilige Anordnung in Umgangssachen: Isolierte Anfechtung einer ...
- OLG Saarbrücken, 31.03.2010 - 6 WF 46/10
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der ...
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Querverweise
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150