Das Fernabsatzgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 312b ff. BGB.
Bundesrepublik Deutschland

Fernabsatzgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 897), in Kraft getreten am 30.06.2000

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
§ 4 Finanzierte Verträge
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
§ 6 Übergangsvorschrift

Literatur im Internet zum FernAbsG

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