Das Fernabsatzgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 312c ff. BGB.

Fernabsatzgesetz

Gliederung
Außer Kraft
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Textdarstellung

  

§ 5
Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Rechtsprechung zu § 5 FernAbsG

Entscheidung zu § 5 FernAbsG in unserer Datenbank:

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