Fernunterrichtsschutzgesetz

   1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag (§§ 2 - 11)   

§ 8
Umgehungsverbot

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 8 FernUSG

Entscheidung zu § 8 FernUSG in unserer Datenbank:

Literatur im Internet zu § 8 FernUSG

Querverweise

Auf § 8 FernUSG verweisen folgende Vorschriften:
    FernUSG
      Fernunterrichtsvertrag
        § 10 (Ausschluss abweichender Vereinbarungen)
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