Bundesrepublik Deutschland

Fleischgesetz

Gesetz vom 09.04.2008 (BGBl. I S. 714, ber. 1025), in Kraft getreten am 18.04.2008 bzw. 01.11.2008

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Klassifizierung

§ 3 Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 4 Befähigung und Zulassung von Klassifizierern

§ 5 Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände

§ 6 Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern

§ 7 Zuständigkeit

§ 8 Mitteilungspflichten

§ 9 Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern

§ 10 Auskunftspflichten

§ 11 Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 12 Registerführung, Datenübermittlung

§ 13 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 14 Gebühren und Auslagen

§ 15 Außenverkehr

§ 16 Bußgeldvorschriften

§ 17 Einziehung

§ 18 Übergangsbestimmungen

§ 19 Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes

§ 20 Änderung von Rechtsvorschriften

§ 21 Inkrafttreten

Amtliche Anmerkung

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.

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