Grundbuchordnung
| 6. Abschnitt - Anlegung von Grundbuchblättern (§§ 116 - 125) |
Literatur im Internet zu § 118 GBO
Querverweise
Auf § 118 GBO verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 32 (Nutzungsrechte)
Rechtsberatung
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